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Nicht vertragsgemäße Ware, Mängel an der Ware

Im Falle der Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag kann der Käufer die Rechte geltend machen, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften im Einzelnen festgelegt sind. Die Frist für die Ausübung dieser Rechte beträgt innerhalb der Europäischen Union 2 Jahre ab dem Datum des Erhalts der Ware. Darüber hinaus kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte ausüben, wenn für die Ware eine Garantie gewährt wurde.

Die Rechte bei Nichtübereinstimmung der Ware mit dem Vertrag und die Gewährleistungsrechte schließen sich nicht gegenseitig aus - der Käufer hat die Wahl, welche Rechte er ausüben möchte. Schäden und Mängel, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Unfälle oder Eigenveränderungen zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie oder den Anspruch auf Nichtübereinstimmung der Ware.

Füllen Sie das Reklamationsformular aus

Sie können eine entsprechende Erklärung auch an die Adresse shop@taiwangun.com oder schriftlich an die Adresse Krakman senden: Krakman P. Kiepura, K. Michalik sp. k., Pollanki 18/B, 30-740 Krakow, Polen.

Eine Reklamation sollte den Antrag des Käufers klar formulieren und die Art des festgestellten Problems sowie die Umstände seiner Feststellung beschreiben. Je nach Art des Problems können die Mitarbeiter des Shops auch zusätzliche Informationen verlangen.

Reklamationen werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung bearbeitet. Wenn zur Prüfung der Reklamation eine Sichtprüfung der Ware erforderlich ist, wird der Verkäufer über diese Notwendigkeit informieren und der Käufer ist verpflichtet, die beworbene Ware ordnungsgemäß zu sichern und an die Adresse von Krakman oder an eine andere angegebene Adresse zurückzusenden.

Die Kosten der Rücksendung trägt der Verkäufer. Der Verkäufer stellt ein vorausbezahltes Europäisches Union-Kurieretikett zur Verfügung. Für andere Länder erstattet der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Versandkosten bis zu 50 USD oder arrangiert eine Reparatur vor Ort. Nachnahme wird nicht akzeptiert.

Die Überprüfung des Mangels oder der Reparatur beinhaltet die Demontage der Replik, die sichtbare Spuren hinterlassen kann (z.B. Spuren eines Schraubendrehers oder auseinandergleiten von Teilen). Solche Zeichen können nicht die Grundlage für irgendwelche Ansprüche sein, die der Käufer bestätigt, indem er die Produkte an Krakman sendet.

Erweist sich die Reklamation als unberechtigt (das fragliche Produkt entspricht dem Vertrag und weist keinen Mangel auf), trägt der Käufer die Kosten für die Rücksendung des Produkts von Krakman an den Käufer.

Waren, die der Käufer nach Prüfung der Reklamation trotz Ablauf der in der Aufforderung des Käufers zur Abholung angegebenen Frist nicht abgeholt hat, lagert der Verkäufer gegen Bezahlung ab dem ersten Tag nach Ablauf des angegebenen Abholtermins. Die Gebühr für die außervertragliche Lagerung von Sachen wird auf der Grundlage der Marktpreise für die Lagerung von Sachen bestimmt und beträgt 90 PLN für jeden vollen Monat der Lagerung und 1/30 dieses Betrags für jeden Tag, wenn die Lagerung nicht einen ganzen Monat dauert.

Rechte der Käufer, wie sie in den einschlägigen Rechtsvorschriften im Einzelnen festgelegt sind

Kapitel 5a - Verträge über die Überlassung von Waren an einen Verbraucher

Art. 43a. [Anwendungsbereich des Kapitels; Ausschluss der Anwendung von Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs]

  1. Sind die Waren nicht vertragsgemäß, so stehen dem Verbraucher die in diesem Kapitel genannten Rechte zu. Die Bestimmungen des Dritten Buches des Titels XI von Teil II des Gesetzes vom 23. April 1964 gelten nicht für Verträge, die zur Übertragung des Eigentums an Waren auf den Verbraucher verpflichten, insbesondere Kauf-, Liefer- und Werkverträge, die Waren sind. - Zivilgesetzbuch (Gesetzblatt von 2022, Artikel 1360 und 2337).
  2. Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten nicht für Waren, die ausschließlich als Träger von digitalen Inhalten dienen.

Art. 43b. [Übereinstimmung der Waren mit dem Vertrag]

  1. Die Waren sind vertragsgemäß, wenn:
    1. Beschreibung, Art, Menge, Qualität, Vollständigkeit und Funktionalität sowie bei Waren mit digitalen Elementen auch Kompatibilität, Interoperabilität und Verfügbarkeit von Updates gegeben ist;
    2. die Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck, für den der Verbraucher sie benötigt und den der Verbraucher dem Gewerbetreibenden spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitgeteilt hat und den der Gewerbetreibende akzeptiert hat.
  2. Darüber hinaus müssen die Waren, um als vertragsgemäß zu gelten, folgende Voraussetzungen erfüllen:
    1. für die Zwecke geeignet sein, für die Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden, wobei die geltenden Rechtsvorschriften, technischen Normen oder die gute Praxis zu beachten sind;
    2. in solcher Menge vorhanden sein und solche Eigenschaften aufweisen, einschließlich Haltbarkeit und Sicherheit und - bei Waren mit digitalen Elementen - Funktionalität und Kompatibilität, wie sie für Waren dieser Art typisch sind und die der Verbraucher angesichts der Art der Waren und der öffentlichen Zusicherungen des Gewerbetreibenden, seiner Rechtsvorgänger oder der in ihrem Namen handelnden Personen, insbesondere in der Werbung oder bei der Etikettierung, vernünftigerweise erwarten kann, es sei denn, der Gewerbetreibende weist nach das er:
      1. die betreffende öffentliche Zusicherung nicht kannte und bei vernünftiger Betrachtung auch nicht kennen konnte,
      2. vor Abschluss des Vertrags die öffentliche Zusicherung unter den Bedingungen und in der Form, in der die öffentliche Zusicherung gegeben wurde, oder in einer vergleichbaren Weise berichtigt wurde,
      3. die öffentliche Zusicherung hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung des Verbrauchers, den Vertrag abzuschließen;
    3. mit der Verpackung, dem Zubehör und der Anleitung geliefert werden, die der Verbraucher vernünftigerweise erwarten kann;
    4. von gleicher Qualität sein wie das Muster oder Modell, das der Gewerbetreibende dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, und der Beschreibung dieses Musters oder Modells entsprechen.
  3. Artikel 43k Absätze 3 und 4 und Artikel 43l Absatz 4 gelten sinngemäß für Waren mit digitalen Elementen.
  4. Der Unternehmer haftet nicht für die Vertragswidrigkeit der Ware in dem in Absatz genannten Umfang 2 oder 3, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss eindeutig darauf hingewiesen wurde, dass eine bestimmte Eigenschaft der Ware von den genannten Anforderungen in Absatz 2 oder 3 an die Vertragsmäßigkeit abweichen und ausdrücklich und gesondert das Fehlen einer bestimmten Eigenschaft der Ware akzeptiert.
  5. Der Gewerbetreibende haftet für die Nichtübereinstimmung der Waren mit dem Vertrag, die sich aus einer unsachgemäßen Montage der Waren ergibt, wenn:
    1. sie vom Gewerbetreibenden oder unter seiner Verantwortung durchgeführt wurde;
    2. die vom Verbraucher vorgenommene unsachgemäße Montage auf Fehler in den Anweisungen des Gewerbetreibenden oder eines Dritten im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 zurückzuführen ist.

Art. 43c. [Zeitliche Grenzen der Haftung des Unternehmers für die Vertragswidrigkeit der Ware]

  1. Ein Gewerbetreibender haftet für jede Vertragswidrigkeit der Waren, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestand und die innerhalb von zwei Jahren nach diesem Zeitpunkt festgestellt wird, es sei denn, das vom Gewerbetreibenden, seinen Rechtsvorgängern oder den in ihrem Namen handelnden Personen festgelegte Verfallsdatum der Waren ist länger. Zeigt sich vor Ablauf von zwei Jahren nach der Lieferung der Waren eine Vertragswidrigkeit, so wird vermutet, dass sie bereits zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden hat, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen oder die Vermutung lässt sich nicht mit der besonderen Beschaffenheit der Waren oder der Art der Vertragswidrigkeit vereinbaren.
  2. Der Gewerbetreibende kann sich nicht auf den Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist für die Feststellung der Vertragswidrigkeit der Waren berufen, wenn er die Vertragswidrigkeit verschwiegen hat.
  3. Bei Waren mit digitalen Elementen haftet der Gewerbetreibende für jede Vertragswidrigkeit digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen, die auf Dauer geliefert werden und die zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vertragsgemäß geliefert werden sollten, eingetreten oder erkennbar geworden sind. Diese Frist muss mindestens zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Waren mit digitalen Elementen betragen. Es wird davon ausgegangen, dass die Nichtübereinstimmung der digitalen Inhalte oder der digitalen Dienstleistung mit dem Vertrag innerhalb dieses Zeitraums eingetreten ist, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums offensichtlich wurde.

Art. 43d. [Rechte des Verbrauchers im Falle der Nichterfüllung des Vertrags]

  1. Sind die Waren nicht vertragsgemäß, kann der Verbraucher Nachbesserung oder Ersatz verlangen.
  2. Der Gewerbetreibende kann sie ersetzen, wenn der Verbraucher eine Nachbesserung verlangt, oder der Gewerbetreibende kann sie nachbessern, wenn der Verbraucher eine Nachbesserung verlangt, wenn es für den Gewerbetreibenden unmöglich ist oder unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen würde, die Ware auf die vom Verbraucher gewählte Art und Weise in Einklang mit dem Vertrag zu bringen. Sind Nachbesserung und Ersatzlieferung unmöglich oder würden sie dem Gewerbetreibenden unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen, kann der Gewerbetreibende die Herstellung der Vertragsmäßigkeit der Waren verweigern.
  3. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Kosten für den Gewerbetreibenden überhöht sind, sind alle Umstände des Falles zu berücksichtigen, insbesondere die Bedeutung der Vertragswidrigkeit der Waren, der Wert der vertragsgemäßen Waren und die unzumutbaren Unannehmlichkeiten, die dem Verbraucher durch die Änderung der Art und Weise, wie die Waren in Übereinstimmung gebracht werden, entstehen.
  4. Der Gewerbetreibende hat die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem er vom Verbraucher über die Vertragswidrigkeit unterrichtet wurde, und ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Verbraucher vorzunehmen, wobei die Art der Waren und der Zweck, zu dem der Verbraucher die Waren erworben hat, zu berücksichtigen sind. Die Kosten der Nachbesserung oder des Ersatzes, insbesondere die Kosten für Porto, Transport, Arbeit und Material, sind vom Gewerbetreibenden zu tragen.
  5. Der Verbraucher stellt dem Gewerbetreibenden die zu reparierenden oder zu ersetzenden Waren zur Verfügung. Der Gewerbetreibende holt die Waren beim Verbraucher auf dessen Kosten ab.
  6. Wurden die Waren installiert, bevor die Vertragswidrigkeit offensichtlich wurde, muss der Gewerbetreibende die Waren entweder ausbauen und nach der Reparatur oder dem Austausch wieder einbauen oder dies auf seine Kosten tun lassen.
  7. Der Verbraucher ist nicht verpflichtet, für die normale Nutzung der später ersetzten Waren zu zahlen.

Art. 43e. [Minderung des Preises; Rücktritt vom Vertrag]

  1. Ist die Ware nicht vertragsgemäß, kann der Verbraucher eine Erklärung zur Minderung des Preises abgeben oder vom Vertrag zurücktreten, wenn:
    1. der Gewerbetreibende sich geweigert hat, die Waren gemäß Artikel 43d Absatz 2 in Übereinstimmung zu bringen;
    2. der Gewerbetreibende es versäumt hat, die Waren gemäß Artikel 43d Absätze 4 bis 6 in Übereinstimmung zu bringen;
    3. die Vertragswidrigkeit der Waren besteht fort, auch wenn der Gewerbetreibende versucht hat, die Waren in Übereinstimmung mit dem Vertrag zu bringen;
    4. die Vertragswidrigkeit der Ware eine Minderung des Preises oder die Auflösung des Vertrages rechtfertigt, ohne dass zuvor die in Artikel 43d vorgesehenen Rechtsbehelfe in Anspruch genommen worden sind;
    5. aus der Erklärung des Gewerbetreibenden oder den Umständen hervorgeht, dass er die Waren nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne unzumutbare Unannehmlichkeiten für den Verbraucher in Einklang bringen wird.
  2. Der geminderte Preis muss in dem Verhältnis zum Vertragspreis stehen, in dem der Wert der nicht vertragsgemäßen Ware zum Wert der vertragsgemäßen Ware steht.
  3. Der Gewerbetreibende erstattet dem Verbraucher die aufgrund der Ausübung des Rechts auf Preissenkung geschuldeten Beträge unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Erklärung des Verbrauchers über die Preissenkung.
  4. Der Verbraucher kann nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vertragswidrigkeit der Waren unerheblich ist. Es wird vermutet, dass die Vertragswidrigkeit der Waren erheblich ist.
  5. Betrifft die Vertragswidrigkeit nur einen Teil der im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren, so kann der Verbraucher den Vertrag nur in Bezug auf diese Waren und auch in Bezug auf andere Waren, die er zusammen mit den vertragswidrigen Waren erworben hat, widerrufen, wenn es dem Verbraucher nicht zuzumuten ist, nur die vertragsgemäßen Waren zu behalten.
  6. Im Falle des Widerrufs hat der Verbraucher die Waren unverzüglich auf Kosten des Gewerbetreibenden an diesen zurückzusenden. Der Gewerbetreibende erstattet dem Verbraucher den Preis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Eingangs der Waren oder des Nachweises ihrer Rücksendung.
  7. Der Gewerbetreibende erstattet den Preis mit demselben Zahlungsmittel, das der Verbraucher verwendet hat, es sei denn, der Verbraucher hat sich ausdrücklich mit einer anderen Art der Erstattung einverstanden erklärt, die für den Verbraucher keine Kosten mit sich bringt.

Art. 43f. [Verzicht auf die Zahlung des Preises, bis der Gewerbetreibende seine Verpflichtungen aus der Beschwerde erfüllt hat]

Der Verbraucher kann die Zahlung des Preises so lange zurückhalten, bis der Gewerbetreibende seinen Verpflichtungen gemäß Artikel 43d und 43e nachgekommen ist.

Art. 43g. [Dem Verbraucher gewährte Garantie]

  1. Jede Abweichung von den in der Werbung angegebenen Garantiebedingungen zum Nachteil des Verbrauchers ist unwirksam, es sei denn, die in der vorvertraglichen Werbung gemachte Garantieerklärung wurde unter den Bedingungen und in der Form, in der die Werbung gemacht wurde, oder in vergleichbarer Weise berichtigt.
  2. Die Dauerhaftigkeitsgarantie darf keine für den Verbraucher ungünstigeren Bedingungen für die Nachbesserung oder den Ersatz vorsehen als die in Artikel 43d genannten.
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